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Die Erdbestattung
Die Erdbestattung war lange Zeit die übliche Form der christlichen Bestattung.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern.
Die angegebenen Ruhe- und Nutzungszeiten der Gräber beziehen sich auf den städtischen Waldfriedhof in Bad Säckingen.
Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und die Nutzungszeit 25 Jahre.
Ruhezeiten auf anderen Friedhöfen können varrieren.
Reihengräber sind Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben. Nach Ablauf der Nutzungszeitzeit, fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück und die Grabstätte wird eingeebnet, um sie später neu belegen zu können.
Ein Einzelwahlgrab wird erworben für 25 Jahre.
Das Grabnutzungsrecht kann bei Bedarf verlängert werden. Zusätzlich können bis zu 6 Urnen in einem Einzelwahlgrab bestattet werden.
Für ein Einzelwahlgrab mit Tieferlegung gilt das Grab- nutzungsrecht wie auch bei einem Einzelwahlgrab. In eine Grabstätte können bis zu 2 Särge beigesetzt werden. Die Särge werden nicht nebeneinander sondern untereinander beigesetzt. Zusätzlich ist eine Zubestattung von 6 Urnen in einem Einzelwahlgrab mit Tieferlegung möglich.
Die Doppelwahlgrabstätte ist für 25 Jahre zu erwerben und kann bei Bedarf verlängert werden. Es können bis zu
2 Särge und 12 Urnen beigesetzt werden.
Zu einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit einen Pflegschaftsvertrag abzuschließen. Die Grabpflege übernehmen Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner, die Ihren Sitz in Bad Säckingen haben.