Bestattungen Kohlbrenner

Suche

Direkt zum Seiteninhalt

Feuerbestattung

Bestattungsarten > klassisch



Die Feuerbestattung

Die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen ist in vielen Kulturen gebräuchlich.
Unter Feuerbestattung, auch Kremation, versteht man die Veraschung eines Leichnams in einem Krematorium.

Eine Feuerbesttung ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat.
Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung.
In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.


Der Verstorbene wird von uns in einem Sarg ins Krematorium nach Lörrach überführt.

Nach einer weiteren Leichenschau durch dem Amtsarzt wird der Verstorbene in einem Sarg dem Feuer übergeben.
Die Überreste des Leichnam werden in einer Aschenkapsel verschlossen und in einer Urne beigesetzt.

Die angegebenen Ruhe- und Nutzungszeiten der Gräber beziehen sich auf den städtischen Waldfriedhof in Bad Säckingen.
Ruhezeiten auf anderen Friedhöfen können varrieren. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und die Nutzungszeit 25 Jahre.

Das Urnenreihengrab wird für 25 Jahre erworben. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden und die Belegung erfolgt der Reihe nach. Nach Ablauf der Nutzungszeitzeit, fällt die Grab- stätte an die Verwaltung zurück und die Grabstätte wird eingeebnet, um sie später neu belegen zu können.

Die
Urnenwahlgrabstätte wird ebenfalls für 25 Jahre erworben und und das Grabnutzungsrecht kann bei Bedarf verlängert werden. In einen Urnenwahlgrab können bis zu
4 Urnen beigesetzt werden.

Zu einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit einen Pflegschaftsvertrag abzuschließen. Die Grabpflege übernehmen Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner, die Ihren Sitz in Bad Säckingen haben.

Das
"Stiile Grabfeld" befindet sch auf dem städtischen Waldfriedhof Bad Säckingen unweit des Ehrenmals auf einer großen Grasfläche. Die Gräber bleiben namenlos. Nur ein Gedenkstein steht am Rand des Gemeinschaftsgrabes.
Blumen zum Gedenken des Verstorbenen können am Ehrenmal niedergelegt werden. Bei der Beisetzung der Urne auf dem stillen Gräberfeld ist die Teilnahme im engsten Familienkreis möglich.


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü