Trauerfall, was tun?

Tritt ein Sterbefall zu Hause ein, ist zuerst der Notarzt zu verständigen. Diesen erreichen Sie über das Rote Kreuz. Im Anschluss informiert dieser den Hausarzt bzw. den Diensthabenden Arzt. Wenn dieser dann die entsprechenden Dokumente (Todesbescheinigung) ausgestellt hat können Sie uns als Bestattungsunternehmen verständigen. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Abholtermin der verstorbenen Person. Wenn Sie und andere Angehörige noch ganz in Ruhe in der vertrauten Umgebung Abschied nehmen möchten, ist das bis zu 36 Stunden nach dem Tod noch möglich.
Verstirbt ein Angehöriger in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

Wir übernehmen für Sie die Erledigung aller Formalitäten beim Einwohnermeldeamt, Standesamt, Friedhofsverwaltung, Krankenkasse, Versicherungen, Renten Service, Versogungsamt etc.

 

Dafür benötigen wir folgende Unterlagen im Original, die Sie bitte zur Beratung mitbringen:

Bei Ledigen:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis (falls zur Hand)
  • Wohnsitzbescheinigung (falls nicht am Wohnort verstorben)

Bei Verheirateten:

  • Abschrift der Eheurkunde (Familienbuch)
  • Wohnsitzbescheinigung (falls nicht am Wohnort verstorben)
  • Sterbeurkunde vom Ehepartner (falls zutreffend)
  • Angaben über leibliche Kinder ( Name, Geburtsdatum und Anschrift)

Bei Geschiedenen:

  • Abschrift der Eheurkunde (Familienbuch)
  • Nachweis der Scheidung mit Rechtsvermerk
  • Wohnsitzbescheinigung (falls nicht am Wohnort verstorben)

 

Sollten Ihnen benötigte Unterlagen nicht vorliegen, unterstützen wir Sie gern bei deren Beschaffung.

 

Kontakt

telefon 07761-3435

07761-3250

Schaffhauserstraße 6
79761 Bad Säckingen

trauerhilfe@bestattungen-kohlbrenner.de